Bescheidungsfristen bearbeiten
Die Frist wird in der Kennziffernsteuerung einer Verfahrensart zugewiesen, siehe Kennziffern-Steuerung. Innerhalb dieser Frist (meist gesetzlich vorgegeben) muss eine Bescheidung erfolgen (Genehmigung, Ablehnung…). Und innerhalb dieser Frist werden viele Bearbeitungen von verschiedenen Sachbearbeitenden und Ämtern durchgeführt.
Es wird die Bescheidungsfrist angezeigt, die der Verfahrensart zugewiesen wurde bzw. die sich aus Eingaben der Verfahrensprüfung oder dem Bearbeitungsbogen ergibt.
Sobald der Vorgang beschieden wurde (Genehmigung/Ablehnung), ist die Bescheidungsfrist beendet.
Siehe hierzu Bearbeitungsbogen verwalten und Verfahrensprüfung.
-
Klicken Sie den Eintrag in der Gruppe Bescheidungsfrist.
Es erscheint eine Datumsauswahl.Die gelbe Flagge zeigt Ihnen, dass die Warnfrist aktiv ist. Datum ist das Datum der Warnfrist und wird den Parametern entnommen.
Der Grüner Pfeil: startet eine gestoppte Frist (Frist läuft weiter). In dem Fall wird aus dem Pfeil ein Stoppschild (zum erneuten Stoppen der Frist, bei Bedarf) , siehe Frist starten
Roter Punkt: Frist ist abgelaufen. So lange die Frist noch nicht abgelaufen ist, steht dort das Frist-Datum. -
Das Datum ist vorgegeben bzw. wurde berechnet. Ändern Sie das Datum also nur bei Bedarf.
-
In dem Auswahlfeld wird die Bescheidungsfrist automatisch angezeigt.
Sie können sie bei Bedarf ändern.
Die Warnfrist hinter dem Auswahlfeld wird bei Änderungen entsprechend angepasst.Es wird nur ein Datum angezeigt, wenn es auch eine Warnfrist für die Bescheidungsfrist gibt.
Ansonsten steht dort kein Datum. -
Unter dem Auswahlfeld der Bescheidungsfrist sehen Sie die bisherigen Stoppzeiten der Frist.
Bei fehlenden Antragsunterlagen wird dieser Friststopp automatisch vorgeschlagen.
-
Bearbeiten Sie bei Bedarf die Stoppzeit, indem Sie den Haken vor Stopp Datum Start setzen.
Er erscheint das Stopp-Symbol
.Die Start- und Stoppzeiten ergeben sich automatisch, wenn man die Funktion der Antragsunterlagen verwendet. Dort gibt es ein Starten und Stoppen der Frist (z. B. weil Unterlagen fehlen), dass sich dann in den Bescheidungsfristen widerspiegelt.
Sie können bei Bedarf die Funktion der Antragsunterlagen übergehen und manuell die Frist stoppen, wenn Unterlagen fehlen und wieder starten, wenn sie vollständig sind. -
Passen Sie das Datum entsprechend an und geben in dem Info-Feld Informationen zum Stopp an.
Die bisherige Stoppzeit passt sich dem neu gewählten Datum an. -
Klicken Sie im Reiter Vorgang die Schaltfläche Speichern
, um die Änderungen zu bestätigen.
Jeder Friststart und -stopp wird in der Bescheidungsfrist und dem chronologischen Ablauf gespeichert.
Sie haben die Möglichkeit weitere Bescheidungsfristen in der Gruppe einzutragen.
-
Klicken Sie die Schaltfläche weitere Frist hinzufügen
.
Er erscheint eine neue Frist in der Gruppe. -
Wählen Sie den Grund für die Bescheidungsfrist aus dem Auswahlfeld aus.
-
Klicken Sie im Reiter Vorgang die Schaltfläche Speichern
, um die Änderungen zu bestätigen.
-
Klicken Sie in dem Eintrag der Gruppe Bescheidungsfrist das Frist starten-Symbol
.
Es erscheint der Dialog „Bescheidungsfrist“ mit der Abfrage ob die Frist gestartet werden soll und mit dem Datum von heute. -
Passen Sie ggf. das Datum an und bestätigen Sie mit Ja.
Die Frist wird gestartet.
Analog zum Friststart erscheint bei einem Friststopp der Dialog mit der Abfrage, ob die Frist gestoppt werden soll.
Sie handeln in der selben Weise.
War der Artikel hilfreich?
|
|
Verwandte Themen
Termine und Wiedervorlagen erledigen
Termin nach Outlook übertragen
Für Termin eine Aufgabe in Outlook erzeugen

